Anderkonto
Was ist ein Anderkonto?
Ein Anderkonto ist ein Bankkonto, das von einem Treuhänder in eigenem Namen, aber für einen Dritten verwaltet wird. Es sind vor allem Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, aber auch Pfarrer, die ein Treuhandkonto eröffnen. Hierbei ist eine Unterscheidung in offene und verdeckte Treuhandkonten üblich. An offenen Treuhandkonten erkennt man bereits an der Bezeichnung (z.B. Notaranderkonto), um welche Art von treuhänderischer Tätigkeit es sich handelt. Bei verdeckten Anderkonten ist dies nicht der Fall.
So funktioniert ein Anderkonto
Für ein Anderkonto haben die Banken eigene Kontobedingungen entwickelt. Sie regeln den Umgang mit den Geldern auf dem Konto und legen fest, welche Berufsgruppen ein Anderkonto eröffnen dürfen. Des Weiteren hat der Kontoinhaber die Bank über den wirtschaftlich Berechtigten zu informieren. Sobald ein Anderkonto eröffnet wurde, ist ausschließlich der Inhaber zur Verwaltung des Geldes berechtigt. Die Bank oder etwaige Gläubiger können das auf dem Anderkonto befindliche Geld somit nicht zur Begleichung ihrer Ansprüche nutzen.
Ein Anderkonto wird üblicherweise zur treuhänderischen Verwaltung des Geldes einer Person genutzt. Gelegentlich können Rechtsanwälte jedoch ein Sammelanderkonto anlegen. Gebräuchlich ist insbesondere das Notaranderkonto. Dieses wird zur Abwicklung von Grundstücksfinanzierungen genutzt. So können beispielsweise Gelder auf das Anderkonto eingezahlt werden, bis der Kaufvertrag erfüllt ist. Normalerweise regeln die Kontobedingungen für ein Anderkonto, dass Beträge über 15.000 Euro höchstens einen Monat dort verbleiben dürfen.
Vor- und Nachteile eines Anderkontos
Ein Anderkonto hilft dabei, das Vermögen des Kontoinhabers von dem des Dritten, für den das Geld verwaltet wird, zu trennen. Letzterer muss lediglich das Geld auf dem Anderkonto einzahlen und seine Angelegenheiten werden treuhänderisch für ihn erledigt. Im Falle der Insolvenz des Kontoinhabers fließt das Geld auf dem Anderkonto nicht der Insolvenzmasse zu. Bei der Immobilienfinanzierung erlaubt ein Anderkonto eine vorzeitige Darlehensauszahlung bis zum Eintrag der Grundschuld in das Grundbuch. Allerdings fallen für die Verwaltung des Anderkontos Hebegebühren an.