Damnum

Damnum, Disagio oder Abgeld: all diese Begriffe bezeichnen einen gewissen Abschlag bei der Vergabe von Kredite oder der Ausgabe von Wertpapieren. Gemeint ist dabei die Differenz zwischen der Höhe des ausgezahlten Darlehens und der Höhe der Summe, die man zurückzahlen muss.

Bestandteile des Damnums

Ein Damnum findet auch im Immobilienbereich Anwendung. Das Damnum ist hier ein Prozentsatz der ausgezahlten Summe. Benötigt man eine Finanzierung in Höhe von 10.000 Euro und das Damnum beträgt 2%, beträgt die Auszahlung lediglich 9.800 Euro. Zinsen und Tilgung werden hierbei allerdings am vollen Betrag von 10.000 Euro bemessen. So könnte man das Damnum als eine Art zusätzliche Gebühr betrachten. Der Grund für das Ansetzen eines Damnums könnten beispielsweise temporär niedrige Nominalzinsen sein, welche die Kosten des Kreditgebers nicht in voller Höhe abdecken würden.

Der Gegensatz zum Damnum oder Disagio ist das Agio: die ausgezahlte Summe wird um einen gewissen Betrag erhöht, Zinsen und Tilgung müssen auf den höheren Gesamtbetrag gezahlt werden. Beim Abschluss von Krediten gilt es also zu beachten, ob ein solches Damnum inbegriffen ist.

Damnum und Steuerfragen

Im Privatbereich lässt sich das Damnum bei Darlehen steuerlich als Werbungskosten absetzen. Im betrieblichen Bereich ist die Ansetzung des Damnums abhängig von der Art der Gewinnermittlung. Beim Betriebsvermögensvergleich ist ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden, der beim Kreditgeber einen Aufwand und beim Kreditnehmer einen Ertrag ergibt. Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist das Damnum auf Seiten des Darlehensgebers eine Zinseinnahme, beim Darlehensnehmer liegt eine abzugsfähige Betriebsausgabe vor.