Dingliche Schuld

Wer einen Kredit aufnimmt, muss den entstehenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Selbst wenn dies nicht mehr möglich sein sollte, ist man ist man für die noch offenen Kosten verantwortlich: entweder über die persönliche Haftung oder die dingliche Haftung. Im Bereich der Immobilienkredite hat die dingliche Schuld eine besondere Bedeutung.

Dingliche Schuld im Vergleich zur persönlichen Schuld

Sollte ein Schuldner offene Schulden nicht mehr bedienen können, so haftet er dennoch mit seinem gesamten Vermögen, also auch dem Einkommen. Um sich gegen diesen Fall abzusichern, werden bei Immobilienfinanzierungen Sicherheiten hinterlegt, die im Fall der Fälle zum Ausgleich herangezogen werden. Die dingliche Schuld wirkt dann erstrangig und noch vor der persönlichen Schuld.

Dingliche Schuld im Detail

Beim Abschluss eines Kredits bevorzugen Banken die dingliche Schuld – also Sicherheiten im Falle von Zahlungsunfähigkeiten. Eine dingliche Schuld lässt sich für Gläubiger leichter eintreiben, liquidieren und ist oftmals befreit von Wertverlusten. Eine Form der dinglichen Schuld ist die Hypothek, die immer in Verbindung mit einem Darlehen steht. Als separat zu betrachten ist die Grundschuld, die zur Sicherung auch direkt ins Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grundschuld lässt sich auch vom Eigentümer selbst im Grundbuch eintragen, damit als erstrangige dingliche Schuld betrachtet werden kann. Ein solches Vorgehen wirkt sich bei der Kreditbewilligung oft positiv aus.